Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Festspiele Europäische Wochen Passau (EW)

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen den Festspielen Europäische Wochen Passau e.V. und dem Kunden.


2. Kartenbestellung und -verkauf

2.1. Vertragsumfang und -geltung

  • Mit der Kartenbestellung bei den EW akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen die EW nicht an, es sei denn, sie haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  • Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung der EW sowie diesen AGB.
  • Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmen und verantworten die EW, wie der Vertrag ausgeführt wird.
  • Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch werden die EW stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen.
  • Verträge zwischen den EW und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die EW zustande.

2.2. Eintrittskarten, Preise und Ermäßigungen

  • Die Preise verstehen sich als Endpreise. Alle mit den EW kooperierenden Vorverkaufsstellen erheben auf den angegebenen Ticketpreis eine Vorverkaufsgebühr von 10%. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels zu begleichen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets. Beim Umtausch bereits erworbener Karten wird eine Unkostenpauschale von 5,00 € pro Ticket erhoben. Der Umtausch ist ausschließlich in der Kartenzentrale der EW möglich und nur für Karten, die dort erworben wurden. Die Differenz zu ggf. niedrigeren Preiskategorien wird nicht erstattet. Karten für nicht wahrgenommene Veranstaltungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke (Veranstaltung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  • Kartenreservierungen sind bis zu sieben Tage vor Veranstaltung möglich und verbindlich. Nach dieser Frist gehen nicht bezahlte Karten in den Verkauf zurück. Kurzfristig bestellte, für die Abendkasse reservierte und noch nicht bezahlte Karten müssen bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Bei Nichtabholung werden die zurückgelegten Karten in Rechnung gestellt, wenn sie nicht anderweitig verkauft werden können.
  • An der Tageskasse kommen Restkarten eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf. Hinterlegte Karten müssen spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
  • Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens der EW kein Ersatz gewährt.
  • Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.

Ermäßigungen gelten in folgenden Fällen:

  • Kinder bis 6 Jahre kostenfrei an der Abendkasse
  • Schüler und Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligen- und Wehrdienstleistende, Menschen mit Behinderung (bei Begleitperson: Vermerk B im Ausweis notwendig) sowie Arbeitslose: 50% Ermäßigung bei Vorlage eines gültigen Ausweises im Vorverkauf und an der Abendkasse
  • Gruppen ab 10 Personen 10% | Gruppen ab 20 Personen 20% Ermäßigung bei Voranmeldung in der Kartenzentrale
  • ALG-II-Empfänger können bei Vorlage eines gültigen Bescheids an der Abendkasse Eintrittskarten zu 5,00 € erwerben.
  • Sonderveranstaltungen sind grundsätzlich von allen o. g. Ermäßigungen ausgenommen.


3. Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung und -absage, Sichtbehinderung, eingeschränkte Akustik und Freilichtveranstaltungen

 

3.1. Rückgabe/Umtausch

Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Zentralen Kartenverkauf bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

3.2. Veranstaltungsverlegung und -absage

  • Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, abzubrechen oder zu unterbrechen (z.B. witterungsbedingt, wegen Krankheit, aus betriebstechnischen oder anderen Gründen).
  • Karten werden nur bei abgesagten oder bei abgebrochenen Veranstaltungen zurückgenommen, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als 30 Minuten der Gesamtdauer der Veranstaltung, (reine Spielzeit) gespielt sind. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesen Fällen bis 8 Tage nach dem Veranstaltungstermin gegen Vorlage oder Einsendung der Originalkarte und unter Angabe der Bankverbindung direkt bei der Kartenzentrale der EW.
  • Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn einer Veranstaltung aus wetterbedingten Gründen zeitlich zu verschieben.
  • Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern, bzw. zu ändern.

3.3. Sicht-/Hörbehinderung

Auf den Plätzen der niedrigeren Preis-/Platzkategorien muss insbesondere in den Kirchen damit gerechnet werden, dass die Sicht und/oder die Akustik teilweise erheblich und in manchen Fällen vollständig behindert wird. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Durch Kameras oder technische Aufbauten können ebenfalls Sicht-/Hörbehinderungen entstehen.

3.4. Absage von Freiluftveranstaltungen

  • Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden.
  • Bei unsicherer Witterung besteht die Möglichkeit, sich unter www.ew-passau.de zu informieren, ob und wo die Veranstaltung stattfindet. Die gleichen Informationen können auch bis vier Stunden vor dem im Programmheft angegebenen Veranstaltungsbeginn unter der Telefonnummer +49 (0) 851/560 96-26 oder unter +49 (0) 851/56096-0 abgerufen werden.


4. Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen

  • Zuschauer, die nach Beginn der Veranstaltung kommen, können nicht mehr mit der Zuweisung der bestellten Plätze rechnen. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.
  • Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
  • Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Die EW sind berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
  • Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.


5. Sonstiges

  • Den Anweisungen des von den EW eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Die EW behalten sich vor, Veranstaltungsbesucher, die durch unzumutbares Verhalten für andere Besucher die Veranstaltung stören, von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die EW aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.
  • Der Kunde nimmt die Leistung der EW grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch.
  • Ansprüche gegen Sponsoren des Veranstalters sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Passau. Der Kunde kann die EW nur an deren Sitz verklagen.
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.